SEITE: 516 -- - Data: Schornsteinfegermeister & Gebäudeenergieberater HWK & Fachkraft für Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676

Typprüfung vor Ort an Einzelraumfeuerungsanlagen

Von Jörg Harlacher am 20.04.2024 03:27 Uhr


 

Typprüfung vor Ort als Einzellfallprüfung


Bei Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe die vor dem 22. März 2010 errichtet wurden (Kachelofen,Kaminofen, Heizkamin, Kaminkassette), wurde der Betrieb dieser Feuerstätten möglicherweise durch den Gesetzgeber bis zum 31.12.2020 bzw. 31.12.2024 befristet, diese dürfen mit ein paar Ausnahmen nur weiter betrieben werden, wenn sie folgende Grenzwerte einhalten können:


  • Kohlenstoffmonoxid (CO): 4 Gramm je Kubikmeter.
  • Staub: 0,15 Gramm je Kubikmeter.

 

Die 1. BImSchV ermöglicht es eine Feuerstätte für feste Brennstoffe ohne generelle Typprüfung eines Prüfinstituts uneingeschränkt weiter zu betreiben wenn eine Typprüfung vor Ort im Einzelfall erfolgreich durchgeführt wird.

Der Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte kann entweder durch eine Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers oder durch eine Messung vor Ort durch ihren Schornsteinfeger geführt werden mittels ein Gutachten.


Als QM / UM - zertifizierter Innungsfachbetrieb mit spezieller Zusatzqualifikation für Einzelraumfeuerungsanlagen (Prüfstandsmessung), führen wir "die Typprüfung vor Ort" an Ihrer Einzelraumfeuerstätte zuverlässig und fachgerecht für Sie aus.

Die Preise hierzu erhalten Sie gerne auf Anfrage, für die Einhaltung der o.g. gesetzlichen Grenzwerte bei der Messung kann keine Garantie übernommen werden. 

 

Ihr Schornsteinfeger-Team Harlacher Emissionsprüfstelle gem. VDI 4208 Blatt 1

 

Lassen Sie sich unverbindlich beraten