Ihr Schornsteinfeger informiert
Messungen von Einzelraumfeuerungsanlagen vor Ort
Feuerstätten für feste Brennstoffe die vor dem 22. März 2010 eingebaut wurden, ist der Betrieb dieser Feuerstätten möglicherweise durch den Gesetzgeber bis zum 31.12.2020 bzw. 31.12.2024 befristet worden.
Es können für jeden Betreiber dieser Feuerstätten hohe Kosten durch den Austausch entstehen.Im ungünstigsten Fall ist die Feuerstätte stillzulegen.
Hier setzen wir an, als zertifizierter Innungsbetrieb haben wir uns in diesem Bereich weiterqualifiziert, um Typprüfungen an Einzelraumfeuerstätten durchführen zu können.
Ihr Schornsteinfeger-Team Harlacher Emissionsprüfstelle gem. VDI 4208 Blatt 1
Mehr informationen dazu unter Dienstleistungen